Das DFB-Bundesgericht hat das Urteil des Sportgerichts bestätigt: Die Bundesliga-Partie zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum vom 14. Dezember 2024 wird mit 2:0 für den VfL gewertet. Diese Entscheidung fiel am Freitag auf dem DFB-Campus in Frankfurt/Main unter der Leitung des Vorsitzenden Oskar Riedmeyer. Damit bleibt das Urteil vom 9. Januar 2025 unverändert bestehen.
Hintergrund: Eklat mit schweren Konsequenzen
Der Skandal nahm am 14. Dezember seinen Lauf, als Bochums Torhüter Patrick Drewes während des Spiels von einem aus dem Berliner Fanblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen wurde. Drewes war daraufhin nicht mehr spielfähig. Da das Wechselkontingent des VfL bereits erschöpft war, musste die Mannschaft die Partie mit zehn Mann und Feldspieler Philipp Hofmann als Torwart zu Ende bringen. Das Spiel endete 1:1, doch Bochum legte Einspruch gegen das Ergebnis ein – mit Erfolg.
Am 9. Januar 2025 entschied das DFB-Sportgericht bereits auf eine nachträgliche Wertung zugunsten Bochums. Union Berlin, unterstützt durch die Zweitligisten FC St. Pauli und Holstein Kiel, legte daraufhin Berufung ein. Diese Nebenklagen wurden jedoch direkt zu Beginn des Verfahrens als unzulässig verworfen.
DFB-Bundesgericht: „Wettbewerbsverzerrung durch Fan-Verhalten“
Das DFB-Bundesgericht folgte nun der Empfehlung des DFB-Kontrollausschusses und bestätigte die Umwertung. „Wir haben nicht in den Wettbewerb eingegriffen, sondern ein Mitglied von Union Berlin. Dieses Verhalten wird dem Verein zugerechnet und muss hart sanktioniert werden“, erklärte Vorsitzender Riedmeyer.
Bochum erleichtert – Union erwägt weitere Schritte
VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung: „Es ist weiterhin äußerst bedauerlich, dass es überhaupt zu diesem Vorfall und den daraus entstandenen Verhandlungen gekommen ist. Trotzdem sind wir erleichtert darüber, dass das DFB-Bundesgericht das einzig richtige Urteil bestätigt hat. Eine weitere Häufung dieser Unsitte kann nur mit maximaler Konsequenz verhindert werden.“
Union Berlin könnte nun noch vor das Ständige Schiedsgericht ziehen, um die Wertung anzufechten. Ob der Verein diesen letzten rechtlichen Schritt geht, bleibt abzuwarten. Klar ist: Dieser Vorfall könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit Fan-Verfehlungen im deutschen Fußball haben.